Das Feuerwehrwesen in Österreich ist Sache der Länder. In Tirol sind die Feuerwehren keine Vereine, sondern gemeinnützige Körperschaften öffentlichen Rechts. Grundlage ist das Landes-Feuerwehrgesetz, das zuletzt 2001 wiederverlautbart wurde.
In Tirol haben die Gemeinden für die Beschaffung und den Erhalt der Fahrzeuge und der Ausrüstung und für die Errichtung der Gerätehäuser aufzukommen. Die Freiwillige Feuerwehr einer Gemeinde untersteht dem Bürgermeister. Geleitet wird sie vom Kommandanten, der sie auch nach außen vertritt. Dabei ist es in Tirol nicht unüblich, dass eine Gemeinde mehrere Freiwillige Feuerwehren, z.B. in abgelegenen Ortsteilen, unterhält.
Die Mitgliedschaft in einer Freiwilligen Feuerwehr ist ein unbesoldetes Ehrenamt. Die Mitglieder sind unter anderem verpflichtet, Übungen und Schulungen zu besuchen und bei Alarmierung zum Einsatz auszurücken. Mitglieder zwischen 15 und 65 Jahren sind aktive Mitglieder. Mit vollendetem 65. Lebensjahr ist man Mitglied außer Dienst, das heißt, die Verpflichtung zum Besuch von Schulungen und Übungen und zum Ausrücken fällt weg.
24.000 aktive freiwillige Feuerwehrmänner leisten jedes Jahr tausende unentgeltliche Arbeitsstunden im Interesse der Sicherheit und zum Wohle der Allgemeinheit.
Sie sind ständig in Bereitschaft – 365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag.